Das Mineralwasser

In Deutschland gibt es derzeit mehr als dreihundert natürliche und künstlich erschlossene Quellen. Durch verschiedene Gesteins- und Bodenformen hat jedes Wasser seine eigenen charakteristischen Merkmale. Die Natur produziert durch Regenwasser, welches durch diese Erdschichten sickert und dadurch auf natürliche Weise gefiltert, gereinigt und mit Mineralstoffen, Spurenelementen und Kohlensäure angereichert wird und sich in riesigen Höhlen sammelt, das Mineralwasser.

Die gesetzlichen Bestimmungen geben vor, dass nur Wasser, welches aus einer natürlichen oder künstliche erschlossenen, unterirdischen Quelle stammt, als Mineralwasser bezeichnet werden darf. So muss die Nutzung der Quelle amtlich genehmigt sein. Die Wässer werden genau geprüft. Große Hersteller wie Bismarck-Quelle haben eigene Labore, von denen mehrmals am Tag eine Probe entnommen und analysiert wird. Jede kleinste Änderung in den Inhaltsstoffen und der Zusammensetzung muss auf dem Etikett angegeben werden.

Gesetzliche Vorgaben besagen, auf welche Weise das Wasser gewonnen werden muss, wie es abzufüllen, zu verpacken und zu kennzeichnen ist. So muss durch den Verschluss gewährleistet sein, dass von außen keine Verunreinigungen durch Dritte vorgenommen werden können. Erst wenn diese Anforderungen erfüllt sind, kann es amtlich anerkannt werden.

Grundsätzlich muss natürliches Mineralwasser seine ursprünglichen und für die Quelle typischen Merkmale behalten. Es hat aufgrund seiner Mineralien und Spurenelemente ernährungsphysiologische Wirkung.

Mit Ausnahme von Kohlensäure darf ihm nichts zugesetzt und nur aus geschmacklichen Gründen und der Bekömmlichkeit wegen Kohlensäure, Eisen und Schwefel entzogen werden. Wurde das Wasser auf diese Weise behandelt, muss dies auf dem Etikett vermerkt sein.

Enteisent

Stark eisenhaltiges Wasser, das meist rostbraun gefärbt ist, wird durch Filtern oder Zufuhr von Luftsauerstoff ein Teil des Eisens entzogen, wodurch das Wasser wieder klar wird.

Entschwefelt

Das wird bei Mineralwässern gemacht, die stark schwefelhaltige Verbindungen enthalten. Sie würden das Wasser durch einen abstoßenden Geschmack ungenießbar machen. Das Verfahren ist ähnlich wie beim Enteisen.

Ohne Kohlensäure-Zusatz

Dann heißt das Wasser einfach nur Natürliches Mineralwasser. Solche Wässer enthalten unterschiedliche Mengen an natürlicher Kohlensäure, die aber stets geringer ist, als beim Austritt aus der Quelle, da bei der Gewinnung Kohlensäure entweicht. Manche sind kohlensäurearm oder fast kohlensäurefrei.

Kohlensäure entzogen

Entzieht man dem natürlichen Mineralwasser Kohlensäure, so muss dies mit den Hinweisen Kohlensäure ganz entzogen oder Kohlensäure teilweise entzogen vermerkt sein.

Mit Kohlensäure versetzt

Durch diese Maßnahme wird die bei der Gewinnung entwichene Kohlensäure wieder ersetzt. Das Wasser hat dann weniger Kohlensäure als bei dem Austritt aus der Quelle. Kohlensäure hat nicht nur den Sprudeleffekt, sondern macht das Wasser auch erfrischender.

Es gibt drei Methoden, Kohlensäure zuzusetzen:

  1. Die bei der Gewinnung entwichene, natureigene Kohlensäure setzt man dem Wasser beim Abfüllen wieder in gleicher Menge zu. Auf dem Etikett muss dann zu lesen sein: Natürliches kohlensäurehaltiges Mineralwasser.
  2. Dem Wasser wird zwar wieder natürliche Kohlensäure aus derselben Wasserquelle zugegeben, doch eine größere Menge als das Wasser vorher enthielt. Die Kennzeichnung muss dann lauten: Natürliches Mineralwasser mit eigener Quellenkohlensäure versetzt.
  3. Das Wasser wird mit Kohlensäure versetzt, die aus anderen Quellen stammen kann. Diese Kennzeichnung lautet: Natürliches Mineralwasser mit Kohlensäure versetzt.

Säuerling oder Sauerbrunnen

Das ist eine zusätzliche Bezeichnung bei natürlichen Mineralwässern, deren natureigener Kohlensäuregehalt mehr als 250mg pro Liter beträgt, somit also recht hoch ist. Sie haben einen entsprechend frisch-säuerlichen Geschmack. Heilwässer Dies ist ebenfalls natürliches Mineralwasser aus natürlichen Quellen, dem bestimmte Heilwirkung nachgewiesen wurden. Es darf nichts entzogen oder zugesetzt werden. Heilwässer unterliegen dem Arzneimittelgesetz.

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