Bewegung am Arbeitsplatz

Was ist zu beachten?

Es kommt am Arbeitsplatz regelmäßig zu Veränderungen. Dabei kann es sich um Veränderungen handeln, die einen direkt oder auch nur indirekt betreffen.

Als Beispiel sei angeführt, dass man in eine andere Abteilung wechselt oder das sich die Vorgesetztenstruktur ändert. In jedem Fall wandelt sich das Umfeld in dem Sie tätig sind.

Auch wenn es Ausnahmen gibt, wissen wir alle, wie schnell Dinge in Vergessenheit geraten, die wir nicht regelmäßig vor Augen haben.  Daher ist es ratsam, bei derartigen Veränderungen den bisherigen direkten Vorgesetzen um ein Zwischenzeugnis über die eigenen bisherigen Leistungen zu bitten. Schließlich kann man auch nicht verlangen, dass ein neuer Vorgesetzter Sie schon nach kurzer Zeit objektiv beurteilen kann.

In der heutigen Berufswelt gehören regelmäßige Veränderungen zum Standard. Und da Sie nie hundertprozentig einschätzen können, wie die Zusammenarbeit mit dem neuen Vorgesetzen oder den neuen Kollegen am neuen Arbeitsplatz funktioniert, können Sie mit dem Zwischenzeugnis die bisher erreichten Leistungspunkte fixieren. Diese können auch als Grundlage für ein Arbeitszeugnis beim Ausscheiden dienen.

Auch wenn kein absoluter Rechtsanspruch auf ein derartiges Zwischenzeugnis besteht, sollten Sie darauf bestehen. Kommt es nämlich zu einem Ausscheiden, kann der Arbeitgeber beim abschließenden Arbeitszeugnis nicht vollständig vom Inhalt des oder der Zwischenzeugnisse(s) abweichen.


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